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Staatlicher Raubzug - Der Todesstoß für Ihre Lebensversicherung

von Heiko Schrang E-Mail 13.02.12 19:23:47

„Wenn Sie das Tun, das Reden und das Denken, was die Mehrheit tut, werden Sie keine wesentlichen Fortschritte in Ihrer Entwicklung machen.“

Dem unwissenden Bürger wird derzeit in immer kürzeren Abständen das Prinzip Hoffnung (Hoffnung ist die sentimentale Schwester der Unwissenheit) verkauft, dass das Euro-Finanzsystem gerettet werden kann. Dem Interessierten, der sich der massenmedialen Manipulation entzogen hat, ist dagegen schon längst klar, dass nur noch sehr wenig Zeit bleibt, die notwendigen Vorkehrungen, für sich, seine Familie und seine Geldanlage vorzunehmen. Denn die Geschütze, die von Seiten der Parteienvertreter gegen das Vermögen der Bürger aufgefahren werden, werden immer größer. Da nun mal die Lebensversicherung Deutschlands liebstes Kind ist, wurden sie, mit der Änderung des VAGs, ins Visier der Parteienvertreter genommen, zum Un-wohle des Volkes.

In diesem Zusammenhang ist es mehr als bemerkenswert, dass die Änderung des VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) „eigenartiger Weise“ von den Massenmedien totgeschwiegen wurde, da der Inhalt explosiver Zündstoff für die Kapitallebensversicherung der Bürger ist. Die so genannten Volksvertreter, in diesem Fall Erfüllungsgehilfen der Versicherungslobby, haben mit der Änderung des § 89 VAG, im alleinigen Interesse der großen Versicherungskonzerne, eine Einbahnstraße eröffnet.

Das die Versicherungen einen Grossteil ihrer Kundengelder in Fässer ohne Boden, wie beispielsweise Anleihen von Banken wie HRE, WestLB sowie diverse Staatsanleihen von krisengeschüttelten Staaten und Pleitekandidaten investiert haben, ist mittlerweile allgemein bekannt. Nur die Wenigsten wissen, dass den ca. 2,5 Billionen Euro versicherter Leistung gerade einmal ca. 650 Milliarden Euro Deckung gegenüber stehen. Dass die Versprechen nicht eingelöst werden können, versteht sich von selbst.

Der § 89 VAG regelt nunmehr folgendes:

§ 89 VAG Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen (Versicherungsaufsichtsgesetz)

1. Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen (…) Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleisten, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. (…)

2. Unter der Voraussetzung in Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. (…) Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.“

Auf den Punkt gebracht: Auszahlen: Nein! Einzahlen: Ja!

Die Beruhigungspille für den Bürger heißt: „Protektor AG“. Eine Auffanggesellschaft, für Kunden insolventer Versicherungsunternehmen, die allerdings nur für die leichten Regenschauer aber nicht für Platzregen taugt.

Das einzige, was dann platzt, ist nämlich die Auffanggesellschaft!

Des Weiteren wurde in den letzten Jahren die Vorbereitung der Enteignung der Bürger durch die Veränderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken geschaffen.

Punkt Nr. 19 „Haftung“ Absatz 3 – Haftung bei höherer Gewalt:

„Die …-Bank haftet nicht für Schäden, die durch Verfügungen von hoher Hand des In- und Auslandes eintreten.“

Die Frage sei erlaubt, was für eine "hohe Hand" es sein könnte, die über unsere Konten verfügen kann. Sind wir denn nicht ein souveräner Staat, der allein und ausschließlich über seine – auch privaten - finanziellen Ressourcen verfügen kann?

Warum findet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Erklärung, wer diese "hohe Hand" sein könnte?

Letztendlich passt es in das Gesamtbild: Banken und Versicherungen bringen Ihr Schäfchen ins Trockene mit volksferner Unterstützung der Parteienvertreter.

Über Griechenland, Spanien und Portugal lacht die Sonne,
über Deutschland lacht die Welt.

Beste Grüße

Heiko Schrang

Mehr Hintergrundinformationen über den kostenlosen Newsletterversand unter: http://www.macht-steuert-wissen.de/ueber_uns/uberuns.php

P.S.: Ich erhebe keinen Anspruch auf Absolutheit für den Inhalt, da er lediglich meine subjektive Betrachtungsweise wiedergibt und jeder sich seinen Teil daraus herausziehen kann, um dies mit seinem Weltbild abzugleichen. Weitere Anregungen auch in unserem Newsletterarchiv unter www.macht-steuert-wissen.de

Über den Autor:
Heiko Schrang ist Autor des Newsletters, der mittlerweile weltweit Beachtung findet. Regelmäßig beleuchtet der Autor die Themen Inflation und Staatsbankrott und berichtet über Sachwertanlagen wie 1A-Immobilien als Kapitalanlagen. Außerdem ist er Redakteur bei dem renommierten Börsen-Onlinedienst Wallstreet-Online. Seit 2005 hält Heiko Schrang zudem Vorträge zu den Themen Inflation, Gold und Finanzkrisen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.macht-steuert-wissen.de

13 Kommentare

Kommentar from: Claudius v.d.Bach-Zelewski [Besucher]
*****
Tja - so schnell kommen "Salvatorische Klauseln" und die "geltungserhaltende Reduktion" durch die Hintertür (vgl. §§ 139, 306 Abs.1, 307 Abs.1 S.2 BGB), wenn es nur systemisch unerläßlich ist (die diesbezüglichen Änderungen des VAG sind übrigens schon etwas älter - ich meine, sie datieren noch von vor der "Finanzkrise").

Aber immerhin - hier ersetzt ja nicht das Gericht, sondern der vom unermeßlichen Ratschluß rechtsstaatlicher Weisheit geleitete Gesetzgeber die de facto unwirksame weil unerfüllbare Vertragsbestimmung...

"Immer streng nach Recht und Gesetz" - damit auch alles seine Ordnung hat im sog. demokratischen Rechtsstaat.

Die fortschreitende, vorfristige Auflösung von LV-Verträgen wird den ohnehin schon drohenden Kollaps dieses angeblich "bombensicheren" (d.h. vor allem für die Versicherungsgesellschaften und deren Provisionsagenten) Systems noch beschleunigen.

Dem trägt § 89 Abs.1 VAG in klarer Voraussicht Rechnung.

Man kann da eigentlich nur zu dem Schluß kommen: (Kapital-)LV Vertrag kündigen, wenn bzw. wo lange es noch geht - Vorfälligkeitsentschädigungen hin- oder her.

"Lieber der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach."

Häufig wird es nicht möglich sein, wenn dieser z.B. zur ergänzenden Besicherung von Immobiliardarlehen herangezogen wurde - wie dieses Problem vor dem Hintergrund des § 89 VAG dann gelöst werden wird, dürfte für die Betroffenen im Hinblick auf den Darlehensvertrag noch sehr spannend werden.

Vielleicht wird ja die ggü. der Bank geschuldete, effektiv zur Rückzahlung fällige Darlehenssumme auch herabgesetzt, z.B. durch vom Gesetzgeber verfügte Ermäßigung der Verzinsung ?

Na, wer es glaubt - ich nicht.



14.02.12 @ 01:26
Kommentar from: Hans Stein [Besucher]

an den Verfasser ..

die hier aufgelisteten Gesetzesänderungen
sind nicht erst "seit gestern" in Kraft.
So what ?? Nichts Neues also!
Kein vernünftiger und informierter
Bürger war und ist daran gehindert, für den
(hier indirekt als Katastophenszenario
dargestellten) Fall eines "bank-runs" oder einer
"generellen Pleite der Lebensversicherungen"
persönliche Vorsorge zu betreiben.
Übrigens...zB Immobilien (in Berlin
und anderswo) sind wie das Wort schon
sagt ..immobil ...unbeweglich...
das Grundbuch ist die einfachste
Möglichkeit im crash-Fall durch
Sonderabgaben, Zwangshypotheken
usw zu besteuern bzw zu enteignen.
Ironisch...sarkastisch:
Selbst ein paar Stangen Malborro ist
mobiler (weil im Ernstfall anonym
liquider) als eine Immobilie.
Einzige Ausnahme: selbstgenutzte
Immobilien,diese möglichst ohne Fremd-
finanzierung.Aber auch selbstgenutzte
Immobilien sind im obigen Risiko
der "Sonderabgabe im Falle der
Staatsfinanzkrise".
Besitzer der Immobilien müssen noch
nicht einmal im Land sein ...eine
Zugriff des Staates ist leicht durch
das Grundbuch und die Finanzbehörde
möglich...da kann der Besitzer im
Ernstfall nichts ...gar nichts ....
absolut nichts dagegen machen.

Hans Stein 14.02.2012
14.02.12 @ 06:31
Kommentar from: Gloeckl Rainer [Besucher] E-Mail
***--
Warren Buffett hatte also doch Recht Versicherungen zu besitzen. Erst kassiert er Prämien, wie er betont und legt diese an, dann kassiert er Erträge.
Wenn es komplett schief geht, bekommt der Versicherungsnehmer gekürzte Leistungen, wenn überhaupt.

Aber sicherheitshalber gleich Gold physisch kaufen? Sicher auch.
Doch da schwingt die Sensucht des Herzens, volkstümlich auch als Gier bekannt. Irgendwann wird sich nicht nur dieser Return umgekehrt zur Erwartung verwirklichen.
14.02.12 @ 09:34
Kommentar from: Heiko Schrang [Mitglied] E-Mail
Antwort an Hans Stein,
Der Absatz 2, auf den es ankommt, wurde am 21.06.2010 beschlossen und in das VAG neu eingefügt.Aufgrund der Problematik mit den Staatsanleihen kränkelnder Staaten, ist das Thema Lebensversicherungen aktueller den je.

Beste Grüße

Heiko Schrang
14.02.12 @ 10:04
Kommentar from: der-oekonomiker [Besucher]
**---
Endlich, wird aber auch Zeit, dass dieses Thema näher beachtet wird. Hans Stein hat leider nur bedingt Recht. Due Deutschen stecken lieber den Kopf in den Sand und warten, dass der Sturm vorbeigeht. Die da oben werden es schon richten. Es sind noch andere Sachen Gesetz (z. B. versteckt im neuen Geldwäschegesetz) oder in der Pipeline. Wer sich informieren möchte, der kann esw hier tun: http://der-oekonomiker.blogspot.com/2011/07/standpunkt-ausgabe-23.html. Schon einige Monate alt, aber immer noch sehr aktuell.
14.02.12 @ 11:10
Kommentar from: ivan [Besucher]
Also,lieber Herr Schrang
Die BRD Ist Eben KEIN souveräner Staat Sie ist überhaupt kein Staat sondern eine von den Alliierten verwaltete Wirschaftszone.
Ich würde mich sehr wunden müssen,wenn Ihnen diese heiklen Zusammenhänge nicht bekannt sein sollten.
Sie wissen doch genau,dass im Zuge der sogenannten Finanzkrise die Ersparnisse und nicht nur die der Lebensversicherungen der Deutschen auf dem Spiel Stehen.
Wie soll sich ein Volk auf die Regierung verlassen können,die nicht selbstbestimmt ist. Das wird uns noch bitter Bewusst Werden.
14.02.12 @ 16:28
Kommentar from: A.C. [Besucher]
Bei diesen Gesetzen, die 2010 erlassen wurden, ist es wie mit den Geldanlagen bei Lehman, absolut sicher, bis es nichts mehr Wert ist.
Damals war die Frage nach der Sicherheit sowas wie die Verpöhnung des heiligen Grahls, in den Augen der Banker. Eine Pleite vollkommen unmöglich.

Inzwischen habe ich gelernt, im Finanzwesen, gibt es nichts Unmögliches mehr.
Fakt ist, es sind alles nur Schneeballsysteme, welche begrenzt haltbar sind. Gerät was ausser Kontolle, wird die Sache heiss und gefährlich.
Es geht immer nur darum, irgendwoher Geld zu beschaffen und das immer aus dem Geldbeutel der Bürger.
Die Eliten haben das voll perfektioniert....
14.02.12 @ 17:00
Kommentar from: parkpatti [Besucher]
****-
Leider werden nur in in-
siderpages diese schwachstellen der versicherungen angesprochen. meine frau schafft bei einer, und sie und die meisten ihrer kollegen kannten das thema bis letztes jahr nicht. als sie darüber diskutieren wollte, lachten sie alle, (incl. chef), aus. das wird doch nicht kommen, das gabs noch nie, usw.
das ganze volk ist eingelullt, wird geschröpft, bevor es das registriert. gnade dem deutschen ureinwohner, der verrat am volk durch die politmarionetten ist weiter als viele glauben.
15.02.12 @ 05:46
Kommentar from: Super3000 [Besucher]
Es ist klar daß die Versicherten zur Zielscheibe werden. Nicht nur deshalb weil dort etwas zu holen ist. Versicherungsnehmer sind ängstliche Menschen. Wer eine KLV hat, wird sich nicht wehren, wenn er enteignet wird. Wem so ein Mist aufgeschwatzt wurde, mit dem kann man alles machen. Es ist die perfekte Selektion.
15.02.12 @ 13:51
Kommentar from: Seltener Besucher [Besucher]
****-
Jetzt musste ich doch mal googeln.
"Unter der Voraussetzung in Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen" UND "21.06.2010"
8 Treffer - also praktisch nichts.
Entweder bin ich hier im Kreise der Wissenden und Erleuchteten gelandet und der Rest der Welt schläft ... oder das Szenario ist völlig unrealistisch. Ein paar Fundstellen im goldenen Dunstkreis, eine Abschweifung auf w.o. und dann ein einziger Hinweis aus dem real existierenden Kapitalismus:
http://www.geno-gs-dresden-west.de/news-kennen-sie-das-vag-,00019.html
.. dort wird durchaus nachvollziehbar zu Sachwerten geraten.
Ansonsten Schweigen, fast möchte ich an Konspiration glauben. Wie gelingt es denn bitte, diesen Paragraphen so dauerhaft geheim bzw. in einem eher geschlossenen Zirkel zu halten? Gibt es keinen Präzedenzfall einer kleinen unbeachteten Versicherung? Mag denn niemand Puts auf große Versicherer kaufen und dann an die Presse gehen? Oder hoffen wir alle, dass das Schneeballsystem noch ein paar Jährchen weitergeht und und wir den Abschlussgewinn noch mitnehmen?


15.02.12 @ 21:28
Kommentar from: Rainer Juhser [Besucher]
Passend zum Thema der Witz des Tages:

Versicherungsvertreter verkaufen Versichungen.

Staubsaugervertreter verkaufen Staubsauger.

...und was verkaufen Volksvertreter?


Auch wenn der Wulff hier jetzt scheinbar nicht hingehört, so sei doch die Frage erlaubt, was genau uns denn da begegnet und was genau uns stört?

Der Bundespräsident soll ja unter anderem auch die BRD nach aussen hin darstellen, er soll sie repräsentieren.

Und das macht er perfekt. Denn er stellt sie mit all seinem Gebaren bis in jede nur erdenkliche Einzelheit genau so dar, wie sie ist und nicht wie sie sein soll oder wie wir Deutschland gar gerne hätten.

Wenn mir das Spiegelbild nicht gefällt, hilft ein anderer Spiegel auf Dauer auch nicht weiter.

Es kommt auf Dich an, nicht die Anderen.
16.02.12 @ 15:46
Kommentar from: Aufmerksamkeit [Besucher]
*****
Toller Artikel, Herr Schrang!

Die Financial Times Deutschland berichtet nun auch darüber:

http://www.ftd.de/unternehmen/versicherungen/:niedrige-zinsen-berlin-entlastet-lebensversicherer/60172267.html

Es werden also Gesetze so gemacht, wie die Profiteure es brauchen. Wenn also die Garantien zu hoch sind, wird per Gesetz gekürzt.
24.02.12 @ 15:43
Kommentar from: JK [Besucher]
***--
Eine ganz interessante Fragestellung ist diese hier: dürfen somit nicht FONDSpolicen unbetroffen sein? Schliesslich werden hier nur im Mantel einer Versicherung Fondsanteile gekauft.

Fonds = Sondervermögen = geschützt?
27.02.12 @ 01:23

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