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USA provozieren massive Kapitalflucht durch Ausländerbesteuerung
von Jan Kneist 27.08.09 15:04:33
Das Schweizer Bankhaus Wegelin sorgt in seinem jüngsten Kommentar für Furore und wird sich komplett aus US-Anlagen zurückziehen! Ein Scherz? Überhaupt nicht! Was ist der Hintergrund?
Bekannt ist, daß US-Bürger, die im Ausland leben, der amerikanischen Steuerpflicht unterliegen. Die Staatsbürgerschaft ist dafür ausschlaggebend. Was aber jetzt in Vorbereitung ist, könnte den Kapitalmarkt der USA noch mehr schädigen und zu massiven Kapitalabflüssen führen, denn man beabsichtigt, AUSLÄNDISCHE Bürger der US-Erbschaftssteuer zu unterwerfen.
Der Unterschied zwischen europäischen und nordamerikanischen Erbrecht besteht darin, daß es hierzulande Pflichtteile gibt, die den Nachfahren Freibeträge sichern und deren Überschreiten zu einer Besteuerung der Erben führt. In den USA ist das anders, denn hier werden nicht die Erben, sondern die Sache (Aktien, Grundstücke, Bonds etc.) selber der Steuer unterworfen. Der Höchststeuersatz beträgt 45%, Amerikaner haben 1 Mio. US$ frei, Ausländer ohne Doppelbesteuerungsabkommen nur 60.000 US$.
Um den Freibetrag geltend zu machen bzw. der Abschlagsteuer zu entgehen, müssen die Erben von Person X, die US-Wertpapiere im Depot hatte, ihre weltweite Vermögenssituation gegen der US-Steuerbehörde (IRS) offenlegen!
Bisher kein Problem, denn die Amerikaner hatten keinen Überblick über von Ausländern gehaltene US-Wertpapiere. Das soll sich jetzt ändern, denn man plant, die Depotbank für eine eventuelle Steuerpflicht in den USA haftbar zu machen. US-Depotstellen können ihre ausländischen Partnerbanken (die die Papiere in Girosammelverwahrung halten, die „qualifizierten Intermediäre“, QI) im Todesfalle des Depotinhabers zur Sperrung der Konten veranlassen!
Die Schweizer Anlageexperten erwarten jetzt, daß bei einer Neuauflage des „Qualified Intermediary“ Abkommens die USA Rechnungsprüfer zu den unterzeichnenden Banken schicken werden. Sie können getrost davon ausgehen, daß alle maßgeblichen Banken unterzeichnen werden. Details über die QI-Regelung finden Sie im Wegelin-Kommentar.
Die ganze Angelegenheit ist deshalb so brisant, weil eben NICHT nur Staatsangehörige der USA betroffen sind!
Wie die Obama-Regierung im Mai in ihrer als „Greenbook“ bekannten Ausarbeitung zu geplanten Steueränderungen bekanntgab, ist eine Verlängerung der „Estate Tax“ und des QI-Regimes von besonderer Dringlichkeit.
Im einzelnen will man:
- Weitere Anlagen als US-Wertpapiere qualifizieren, u.a. Swaps auf US-Wertpapiere und Wertpapierleihen
- Von US-Personen verlangen, sämtliche ausländische Erträge offenzulegen. Ist die Depotbank nicht QI-Mitglied, hat ein Quellensteuerabzug von 30% zu erfolgen. Beachten Sie bitte, daß man auch als Deutscher, Schweizer etc. schnell zur US-Person werden kann, wenn man sich beispielsweise als Student in den USA aufgehalten hat!
- Nicht-US-Gesellschaften werden mit 30% Quellensteuer belastet, es sei denn, sie legen ihre Eigentümerstruktur offen
- Transaktionen ab 10.000 US$ durch US-Personen meldepflichtig machen
- Erwerb oder Gründung von Offshore-Gesellschaften durch US-Personen werden der IRS gemeldet
- QI-Abkommen wird durch US-Revisoren überprüft
Wegelin zieht daraus die Konsequenz, sich vollständig von US-Anlagen (Aktien, Anleihen) zu verabschieden, da diese Anlagen ein unkalkulierbares rechtliches Risiko darstellen. Ohnehin seien die Aktien überteuert, das Land völlig überschuldet und der Dollar stark abwertungsgefährdet.
2 Kommentare
Ich begrüße diese Entscheidung und hoffe
das andere Banken diesem Beispiel folgen ! !
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