Nichts ist für immer ...
von Markus Bechtel 16.03.14 23:23:22
Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen (1. Mose 3.19)
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Wir leben in einer materiellen Welt. Diese materielle Welt hat sehr schöne Seiten. Diese materielle Welt hat jedoch auch eine Schattenseite. Diese Schattenseite unserer materiellen Welt hat der „Graf“ in seinem Lied „Für immer“ (https://www.youtube.com/watch?v=3IZm8HkkF8s) sehr eindrucksvoll zum Ausdruck gebracht. Es ist das Phänomen der materiellen Vergänglichkeit. Diesem Phänomen materieller Vergänglichkeit, des wirtschaftlichen Wertverfalls, ist der nachfolgende Beitrag gewidmet.
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Nicht alle, aber fast alle Anlagegüter unterliegen einem Wertverfall. Dieser Wertverfall muß also durch eine Wertschöpfung ausgeglichen werden. Die Wertschöpfung, die erforderlich ist, um diesen Wertverfall auszugleichen, nennt man auch Abschreibungen.
Welche Bedeutung haben diese Abschreibungen?
Viele kennen Abschreibungen nur als steuerliche Abzugsposten. Wer Abschreibungen steuerlich geltend machen kann, der senkt dadurch seine steuerliche Belastung. Dabei vergessen die meisten Leute jedoch den wirtschaftlichen Hintergrund der Abschreibungen. Oder sie verdrängen einfach die Bedeutung der Abschreibungen.
Welche steuerliche Bedeutung haben Abschreibungen?
Viele Leute glauben fälschlicherweise, die steuerlichen Abschreibungen seien ein Geschenk des Staates. Dies ist so nicht richtig. Die Abschreibungen resultieren direkt aus dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG. Danach sind gleiche Sachverhalte durch den Staat auch steuerlich gleich zu behandeln. Im Umkehrschluß bedeutet dies auch, daß ungleiche Sachverhalte auch steuerlich ungleich zu behandeln sind. Im Steuerrecht nennt man das auch das Leistungsfähigkeitsprinzip.
Welche wirtschaftliche Bedeutung haben Abschreibungen?
Warum behandelt der freiheitlich-bürgerliche Staat einen Bürger, der Abschreibungen zu tragen hat, anders als ein Bürger, der keine solchen Abschreibungen zu tragen hat? Dies resultiert unmittelbar aus dem Prinzip der Selbstverantwortung. Jeder Bürger soll prinzipiell erst einmal für sein eigenes Wohl selbst sorgen.
Der Bürger soll sich sein eigenes Dach über dem Kopf bauen können. Nach seinen eigenen Bedürfnissen und Wünschen. Wenn sich der Bürger ein eigenes Dach über dem Kopf anschafft, dann soll er für diese Anstrengungen auch „belohnt“ werden. Er soll zumindest nicht schlechter gestellt werden, wie jemand, der „nur“ zur Miete wohnt oder gar als H4er dem sozialen Wohnungsbau zur Last fällt.
Welche politische Bedeutung haben Abschreibungen?
Hinter der steuerlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der Abschreibungen verbirgt sich einer der zentralen Grundsätze einer freiheitlich-bürgerlichen Gesellschaft. Es ist das Subsidiaritätsprinzip. Der Sozialstaat soll erst dann und auch nur dann einspringen, wenn sich der Einzelne nicht mehr selbst helfen kann. Dahinter verbirgt sich wiederum das Prinzip der Selbstverantwortung. Das Prinzip der Selbstverantwortung ist nämlich die Kehrseite der Freiheit. Freiheit und Selbstverantwortung bedingen sich immer gegenseitig. Ohne Selbstverantwortung kann es keine Freiheit geben!
Welche Alternativen gäbe es zu Abschreibungen?
Wenn man das Subsidiaritätsprinzip und damit Selbstverantwortungsprinzip ablehnt, dann gibt es nur eine Alternative: Sozialismus! Im Sozialismus ist an die Stelle der Selbstverantwortung die Fremdverantwortung getreten. Denn wer sich nicht mehr selbst verwaltet, der muß eben fremdverwaltet werden. Welche Konsequenzen eine solche Fremdverwaltung hat, das konnten wir nach der sog. Wende in der sog. „Ostzone“ sehen. Es wurden einfach keine Abschreibungen erwirtschaftet. Das bestehende Volksvermögen wurde schlichtweg verbraucht.
Welche Konsequenzen hat dies für Abschreibungen?
Abschreibungen müssen also erst einmal erwirtschaftet werden. Wer keine Abschreibungen erwirtschaftet, der lebt schlichtweg von der Substanz. Die Abschreibungen müssen jedoch nicht nur erwirtschaftet werden. Die erwirtschafteten Abschreibungen müssen auch zum Ausgleich des Wertverfalls verwendet werden. In der ehem. „Ostzone“ wurde zwar einiges erwirtschaftet. Diese Wertschöpfung wurde jedoch weitgehend verkonsumiert. Der verbleibende Rest konnte jedenfalls den Wertverfall des Volksvermögens nicht ausgleichen. Wohin man nach der sog. Wende in der ehem. „Ostzone“ auch schaute, überall konnte man an den bröckelnden Fassaden ablesen, daß man hier schlichtweg von der Hand in den Mund gelebt hatte.
Welche Abschreibungen müßten also aufgewendet werden?
Die Höhe der Abschreibungen richtete sich nach den einzelnen Wirtschaftsgütern. Bei einer nachhaltigen Wirtschaftsweise müßte jedes Wirtschaftsgut mindestens so viel Wertschöpfung (=Zinsen!) generieren, wie es durch seine (Be-)Nutzung an Wert verliert. Der Wertverlust hängt von der Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter ab. Je länger ein Wirtschaftsgut genutzt werden kann, desto geringer ist auch die alljährliche Abschreibung. Die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter bestimmt also die alljährlich zu erwirtschaftende Abschreibung.
Welche Zinsen müßten also erwirtschaftet werden, damit die Abschreibungen ausgeglichen werden?
Wenn sich die Abschreibung der einzelnen Wirtschaftsgüter nach deren Lebensdauer richtet, dann läßt sich daraus errechnen, wie hoch die Wertschöpfung und damit die Zinsen mindestens sein müßten, damit sie die Abschreibungen ausgleichen würden. Der Einfachheit halber kann dabei auf die steuerliche Abschreibung abgestellt werden.
Gold und Silber
Gold und Silber unterliegen nahezu keiner Abschreibung. Ein Goldstück zur Zeit von Jesus Christus wäre heute noch immer dasselbe Goldstück. Daraus folgt, daß die Nutzungsdauer von Gold und Silber (nahezu) unendlich ist. Demnach ist die jährliche Abschreibung gleich Null. Demnach sind für Gold und Silber auch keine Zinsen aufzuwenden.
Grund und Boden
Für Grundstücke gilt nahezu dasselbe wie für Gold und Silber. Bei Häusern sieht es dagegen schon wieder anders aus. Bei Häusern geht man von einer (steuerrechtlichen) Abschreibungsdauer von 50 Jahren aus. Daraus folgt, daß für ihren Erhalt jährlich mindestens 2 % zu erwirtschaften sind.
Was sind schon 2 % p.a.?
Sie werden sich jetzt vielleicht sagen: Was sind schon 2 % p.a.? Vergegenwärtigen Sie sich jedoch einmal, was das bei einem Haus oder einer Eigentumswohnung bedeutet. Bei einem Haus im Wert von 300.000 Euro oder einer Eigentumswohnung im Wert von 200.000 Euro bedeutet eine Abschreibung von 2 % p.a. eine monatliche Belastung von 500 Euro bzw. 333 Euro. Diesen Betrag müßte also jeder Haus- und Wohnungseigentümer jeden Monat für die Erhaltung seines Eigentums beiseite legen. Wenn Sie dagegen „nur“ zur Miete wohnen, dann wissen Sie nun, wofür Sie Ihrem Vermieter Mietzinsen zahlen müssen.
Autos, Rechner und sonstige kurzlebige Anlagegüter
Bei Autos bzw. Rechner beträgt die steuerrechtliche Nutzungsdauer 5 bzw. 3 Jahre. Demnach muß jedes Auto bzw. jeder Rechner jährlich 20 % bzw. 33 % Zinsen für seine Wiederbeschaffung erwirtschaften. Wenn sie sich also nach 3 bzw. 5 Jahren wieder einen neuen Rechner oder ein neues Auto anschaffen wollen, dann müssen Sie für eine solche Neuanschaffung jährlich 20 % bzw. 33 % beiseitelegen.
Bei kurzlebigen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens kann die Nutzungsdauer sogar nur 1 Jahr betragen. Daraus folgt, daß sich kurzlebige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sogar innerhalb eines Jahres refinanziert haben müssen. Bei kurzlebigen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens betragen demnach die jährlichen Zinsen für ihre Wiederbeschaffung sogar bis zu 100% ihres Wiederbeschaffungswertes.
Verbrauchsgüter
Verbrauchsgüter werden binnen eines Jahres vollständig verbraucht. Deshalb werden sie nicht als Anlagegüter behandelt.
Anlagevermögen und Verbrauchsgütern - eine willkürliche Unterscheidung?
Sie werden jetzt einwenden: Diese Unterscheidung zwischen Anlagevermögen einerseits und Verbrauchsgütern andererseits erscheint ziemlich willkürlich. Auf den ersten Blick mag das auch ziemlich willkürlich erscheinen. Dieser Unterscheidung hat aber einen ganz praktischen Hintergrund. Unternehmen müssen – schon aus steuerlichen Gründen – Bilanzen führen. Üblicherweise beträgt der Bilanzierungszeitraum 1 Jahr. Verbrauchsgüter können also innerhalb eines Jahres abgeschrieben werden. Bei Anlagegütern dagegen muß der Wertverzehr über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Dafür muß der Wertverzehr erst einmal bewertet und über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden.
Wie soll dieser Wertverlust ausgeglichen werden?
Sie werden sich jetzt bestimmt fragen: Wie soll dieser Wertverlust ausgeglichen werden? Woher soll denn dieses Kapital herkommen? Der alte Rechner erzeugt ja selbst keinen neuen Rechner. Das alte Auto erzeugt ja selbst kein neues Auto.
Dafür gibt es grundsätzlich (nur) 2 verschiedene Wege:
Entweder können Sie dazu vorhandenes Vermögen umverteilen. Sie könnten etwa Goldmünzen oder Geldforderungen entsprechenden Wertes veräußern. Damit schließen Sie jedoch auch nur eine Lücke auf Kosten eines anderen Vermögenswertes. In der Summe hat sich der Wert des Vermögens durch die Abschreibung verringert. Irgendwann wäre das vorhandene Vermögen auch verbraucht.
Oder Sie könnten Ihre Arbeitskraft gegen Geldforderungen entsprechenden Wertes veräußern. Sie könnten also mit Ihrem alten Auto zu Ihrer Arbeitsstelle fahren und mit Ihrem alten Rechner Artikel für den goldseitenblog schreiben. Durch diese Früchte des Arbeits- und Sachkapitals kann der abschreibungsbedingte Wertverlust ausgeglichen werden.
Einen anderen „dritten“ Weg gibt es daher leider nicht. Sehr zum Ärger aller Falsch-Geld-Sozialisten.
Zusammenfassung: Das Verhältnis von Abschreibungen und Zinsen
Die Früchte einer Volkswirtschaft sind nichts anderes als die Zinsen einer Volkswirtschaft. In einer nachhaltigen Wirtschaft wird der Zinssatz mindestens so hoch sein, wie die Abschreibung der Wirtschaftsgüter.
Daraus folgt, daß es ein zinsloses Wirtschaftssystem nicht geben kann. Selbst in einem goldgedeckten Geldsystem nicht. Eine zinslose Volkswirtschaft wäre der Tod auf Raten. Wenn es aber eine zinslose Volkswirtschaft nicht geben kann, dann kann es auch ein zinsloses Geldsystem nicht geben. Das eine bedingt das andere.
Wenn Ihnen also jemand etwas anderes weismachen will, dann will er Sie schlichtweg über das Ohr hauen. Einen solchen Unsinn können sich nur Falsch-Geld-Sozialisten ausdenken. Mit der Wirklichkeit hat das ganz sicherlich nichts zu tun!
© 2014 Markus Bechtel. Alle Rechte vorbehalten.
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Anmerkung MB: Anonyme Kommentare werden von mir weder bearbeitet noch veröffentlicht. Ich bitte insoweit um Verständnis.
3 Kommentare
1. Die "Ostzone" hat 97% der Kriegsreparationen für Ganz-Deutschland bezahlt.
2. Bis 1961 hat die Westzone über 2.000.000 gut ausgebildeter Facharbeiter aus der "Ostzone" als Anschubfinanzierung nach dem Krieg abbekommen.
3. Unzählige Betriebe haben nach 1945 ihren Firmensitz aus der "Ostzone" in die Westzone verlegt (siehe Audi, Pittler usw.), dazu kann man Genaueres bei Hermann Golle "Das Know-How, das aus dem Westen kam" nachlesen.
Bitte unterfüttern Sie Ihre Märchen mit historischen Fakten. Das ist für belesene Menschen psychisch besser zu ertragen. Vielen Dank
Antwort MB:
Zu 1. Wir haben bis vor kurzem noch die Reparationen für den 1. WK gezahlt. Wir zahlen bis heute noch für die Besatzungstruppen.
Zu 2. Meine Mutter gehörte auch dazu. Sie ist wegen der religiösen Verfolgung in der „Ostzone“ geflüchtet.
Zu 3. Dieses Know-how ist in den Westen geflohen, weil ihm in der „Ostzone“ die Existenzgrundlage entzogen worden ist. Stichwort entschädigungslose Sozialisierung zwischen 45 und 49.
Was ich hier geschrieben habe, das sind keine Märchen. Sie beruhen auf meinem Studium der Physik, der Volkswirtschaftslehre und des Rechts, insbesondere des Steuerrechts. Wenn hier etwas falsch sein sollte, dann sind Sie in der Bringschuld. Wenn Sie dies substantiiert darlegen können, dann bin ich gerne bereit, dazu Stellung zu nehmen. Allerdings nur, wenn Sie Ihre Identität offen legen.
Ein viel tieferes Problem könnte folgender Zusammenhang bedeuten:
Ein Austernzüchter verkauft in Paris seine sehr rasch verderblichen Produkte mit einer Abschreibung von wenigen Tagen und erhält Geld mit einer sehr langen Haltbarkeit und könnte es in Gold anlegen.
Im Tausch von kurz bis mittelfristigen und sogar langlebigen Gütern gegen Geld können somit bei Geld oder Gold eine erhebliche Änderung der Haltbarkeit oder Werterhalts liegen.
Dies ist dazu geeignet eine massive Verzerrung hervorzurufen, konkret: einerseits erfolgt die Abschreibung auf die gegessenen oder verdorbenen Austern, andererseits eine Verlängerung des baren Geld- Werterhalts.
Was folgt daraus? Die Kurve des gesamten Gelds steigt immer steiler, bis es plötzlich crashartig abbricht.
Oder in Austern gerechnet, bis der Ozean mit Austernplätzen überfüllt und überfischt ist.
So ist das Spiel des Lebens. Auch ohne versagen von Bankern, Politikern und ganz ohne Paragraphen.
Antwort MB:
Lieber Herr Gloeckl, das Problem ist doch nicht das Gold (Silber, Grund und Boden). Das Problem sind die Austern! Genauer: das Austern-Versprechen. Präzise: der Austern-Vertrag zwischen dem Austern-Besteller und dem Austern-Lieferanten.
Die Geldsystemkritiker versuchen an dieser Stelle immer, von dem Grundproblem abzulenken. Der Schuldner hat dem Gläubiger VERSPROCHEN, Austern IM WERT von meinetwegen 100 Gold/Geld-Einheiten INNERHALB der VEREINBARTEN ZEIT zu LIEFERN. Das Problem des Austern-Schuldners (und damit letztlich auch des Austern-Gläubigers) liegt also in der Realisierbarkeit dieses Leistungsversprechens. Und gerade nicht in dem Vergleichsmaßstab der 100 Gold-/Geld-Einheiten.
Statt die Realisierung des Austern-Versprechens zu betrachten, wollen die Falsch-Geld-Sozialisten - Sie wissen schon, wen ich hier meine - das Wirtschaftssystem mit einer „Austern-Währung“ abwickeln. Das widerspricht jedoch der zwischen dem Gläubiger und Schuldner getroffenen Vereinbarung. Das ist weder im Interesse des Gläubigers – er weiß letztlich nicht, wieviele Austern er bekommt - noch des Schuldners – er weiß nicht, wieviele Austern er letztlich liefern muß -. Wegen der damit verbundenen Rechtsunsicherheit ist dies auch nicht im Interesse der Allgemeinheit.
Das ist konsequent zu Ende gedacht auch nichts anderes als Diebstahl an dem Gold-/Geld-Schuldner. Je länger sich der Austern-Schuldner mit seiner Austern-Lieferung Zeit läßt, desto mehr muß der Gold/Geld-Schuldner dann für die ursprünglich vereinbarte Menge an Austern aufwenden. Der Austern-Schuldner dagegen wird also dafür belohnt, daß er NICHT liefert. Das widerspricht eindeutig dem alten Rechtsgrundsatz „pacta sunt servanda“! Das wäre das Ende eines jeden arbeitsteiligen Wirtschaftssystems.
Das Problem, das Sie hier sehen, ist daher ganz anderer Natur. Geldforderungen sind offene, noch nicht erbrachte Leistungsversprechen. Solche noch nicht erfüllte Leistungsversprechen nennt man auch schwebende Geschäfte. Das wird dann und nur dann zum Problem, wenn diese Leistungsversprechen immer und immer wieder prolongiert werden. Die Hauptursache dafür ist, wie in dem Artikel „Wenn das Geldsystem zum Fluch wird“ ausgeführt, die Prolongierung durch den Zinseszins (§ 248 Abs. 2 BGB). Je weiter diese Prolongierung getrieben wird – wir haben es diesbezüglich weiter getrieben, als alle Generationen vor uns – desto höher wird der Fall des Systemabbruchs (Crash, Währungsreform) sein. Das ist das Problem der systematischen Überschuldung. Das aber ist ein ganz anderes Problem, welches mit dem Gold-/Geld-System allenfalls indirekt etwas zu tun hat.
Meine Frau und ich sind selbstständige Unternehmer - da wissen wir, dass Sie Recht haben!
Und die FGS`s sind die Schlimmsten, denn sie bekleiden entweder öffentliche Stellen ( die wir Unternehmer und unsere Angestellten bezahlen ), oder sie kommen aus den vom Staat abhängigen Unternehmen (die als Geldleistungen Steuergelder erhalten)- haben also vom realen Geld- und Witschaftsverkehr keine Ahnung - verbreiten aber einen dicken Dunst...:)
In diesem Sinne
Grüsse aus HH
Anmerkung MB: FGS = Falsch-Geld-Sozialisten
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