GoldSeiten Blogs
« Der Kapitalismus auf dem Weg in den Sozialismus (Thomas Mayer)Schwarmintelligenz »

Das BRD-GmbH-Virus

von Markus Bechtel E-Mail 09.10.14 11:33:09

***
Alle Jahre wieder hören wir nicht nur die Geschichte vom Weihnachtsmann. Alle Jahre wieder hören wir auch das Märchen von der „Bundesrepublik Deutschland GmbH“. Der nachfolgende Beitrag möchte daher auch für einen juristischen Laien nachvollziehbar aufzeigen, was es mit der Bundesrepublik Deutschland einerseits und der Deutschen Finanzagentur GmbH andererseits auf sich hat.

***
In dem wilhelminischen Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900 werden verschiedene Rechtssubjekte unterschieden. Es gibt da zunächst einmal die natürlichen Personen (§§ 1 - 14 BGB ). Das sind so Leute wie Sie und ich. Eine natürliche Person entsteht mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB ).

Zu den natürlichen Personen zählen aber auch Personengesellschaften wie die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaften (OHG, §§ 105 ff HGB ) oder Kommanditgesellschaften (KG, §§ 161 ff HGB ). Diese Personengesellschaften repräsentieren die in ihnen zusammengeschlossenen natürlichen Personen. Diese Personengesellschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit, werden aber inzwischen im Rechtsverkehr mit Dritten teilweise wie solche behandelt.

Neben den natürlichen Personen gibt es die juristischen Personen (§§ 21 - 89 BGB ). Juristische Personen werden nicht geboren, sondern „gekoren“. Sie entstehen also durch einen Rechtsakt. Während die Personengesellschaften keine eigenständige Rechtspersönlichkeit haben, werden juristische Personen als eigenständige Rechtspersonen behandelt.

Bei den juristischen Personen sind zwei unterschiedliche Arten von juristischen Personen zu unterscheiden:

Zunächst gibt es dort die juristischen Personen des Privatrechts. Zu den juristischen Personen des Privatrechts gehören Vereine (§§ 21 – 79 BGB ), Stiftungen (§§ 80 – 88 BGB ), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH, GmbHG), Aktiengesellschaften (AG, AktG). Eine juristische Person des Privatrechts entsteht durch einen privatrechtlichen Gesellschaftsvertrag. Die Arbeitsweise und Organisation richtet sich also nach diesen privatrechtlichen Regeln in Verbindung mit den allgemeinen Regeln des Privatrechts (BGB, HGB, AktG, …). Die „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“ (kurz: Deutsche Finanzagentur GmbH) wurde demnach am 19. September 2000 durch die „Bundesrepublik Deutschland“ als Alleingesellschafterin in Form einer juristischen Person des Privatrechts gegründet und hat ihren Sitz am Finanzplatz Frankfurt/Main.

Neben den juristischen Personen des Privatrechts gibt es auch die juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 89 BGB ). Dazu zählen die Bundesrepublik Deutschland und die einzelnen Bundesländer ebenso wie die öffentlich-rechtlichen Anstalten (etwa das Zweite Deutsche Fernsehen, ZDF) oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften (etwa die Universitäten). Eine juristische Person des öffentlichen Rechts entsteht durch einen staatlichen Hoheitsakt. Die Arbeitsweise und die Organisation einer juristischen Person des öffentlichen Rechts richtet sich nach diesem Hoheitsakt in Verbindung mit den allgemeinen hoheitlichen Regeln. Die „Bundesrepublik Deutschland“ wurde demnach am 23. Mai 1949 unter der Aufsicht der Westalliierten als föderaler bundesstaatlicher Zusammenschluß der westdeutschen Länder des Deutschen Reiches durch Beschluß und Bekanntmachung des Grundgesetzes gegründet und hat seit 1999 ihren Sitz in Berlin.

Daran hat auch die Streichung des Art. 23 GG a.F. nichts geändert. Die Aufzählung der westdeutschen Bundesländer in dem Art. 23 GG a.F. war als Negativabgrenzung zu den übrigen Ländern des Deutschen Reiches zu verstehen. Nach Ansicht der Bundesregierung ist diese Negativabgrenzung nach dem Anschluß der „Ostzone“ überflüssig geworden und daher gestrichen worden. Aus der Streichung des Art. 23 GG a.F. eine Art Selbstauflösung der Bundesrepublik konstruieren zu wollen, wie dies einige Wahrheits-Darsteller der neuen Montagsdemonstrationen tun, ist daher als grober Unfug ins Reich der Fabeln zu verweisen. Der Charakter der Bundesrepublik Deutschland als föderaler Bundesstaat kommt auch ohne eine derartige Aufzählung an anderer Stelle hinreichend zum Ausdruck. In den Verfassungen anderer Staaten gibt es eine derartige Aufzählung erst gar nicht.

Daraus folgt, daß die „Bundesrepublik Deutschland“ als juristische Person des öffentlichen Rechts und die „Deutsche Finanzagentur GmbH“ nicht ein und dieselbe Rechtsperson sein können. Eine juristische Person des Privatrechts kann nicht zugleich eine juristische Person des öffentlichen Rechts sein. Dies ergibt sich zum einen aus der systematischen Stellung beider Institutionen im Bürgerlichen Gesetzbuch selbst. Dies folgt aber auch aus der unterschiedlichen Entstehung, Arbeitsweise und Organisation (s. o.).

Selbst wenn man den Unterschied zwischen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und einer juristischen Person des Privatrechts nicht verstanden hätte, so würde einem ein Blick in den privatrechtlichen Gesellschaftsvertrag der Deutsche Finanzagentur GmbH in Frankfurt/Main zeigen, daß diese GmbH mit der Bundesrepublik Deutschland nicht identisch sein kann:

Als juristische Person des öffentlichen Rechts gründete die Bundesrepublik Deutschland also 2000 als Alleingesellschafterin eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, also eine juristische Person des Privatrechts. Aus dem vorgenannten Gründen ergibt sich damit, daß es sich dabei denklogisch um zwei rechtlich verschiedene Personen handeln muß.

Diese Konstruktion ist nichts anderes als eine Ein-Mann-GmbH. Bei einer Ein-Mann-GmbH gründet ein einziger Gesellschafter - hier die juristische Person des öffentlichen Rechts „Bundesrepublik Deutschland“ - eine privatrechtliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese privatrechtliche GmbH ist damit nichts anderes als eine privatrechtliche Tochtergesellschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts.

Aus dem Gesellschaftsvertrag ergibt sich weiterhin der Gesellschaftszweck der Finanzagentur GmbH. Diese soll die Schulden der Bundesrepublik Deutschland verwalten. Mit anderen Worten: Nicht die Deutsche Finanzagentur GmbH ist Schuldnerin der Bundesobligationen, sondern die Bundesrepublik Deutschland selbst. Die Finanzagentur soll diese Geschäfte also nur „Namens und im Auftrag“ der Bundesrepublik abwickeln.

Das ergibt sich auch aus dem Sinn und Zweck der Deutschen Finanzagentur GmbH. Der Sitz der Deutschen Finanzagentur GmbH befindet sich ja nicht ohne Grund in Frankfurt/Main. Sie sollte dem Bund das über die Steuereinnahmen hinaus nötige Kapital am Finanzplatz Frankfurt beschaffen. Dabei ist jedermann klar, daß die Deutsche Finanzagentur GmbH lediglich als Finanzmakler auftritt. Einer GmbH mit einem derart geringen Stammkapital würden die Kapitalgeber auch wohl kaum Milliarden von Euro hinterher werfen.

Wer nun im Hinblick auf die Bundesrepublik Deutschland immer noch von einer sog. „Bundesrepublik Deutschland GmbH“ redet, der zeigt damit, daß er diese juristischen Grundlagen nicht verstanden hat oder nicht verstehen will. Er gibt sich damit nicht nur als ein blutiger juristischer Laie zu erkennen. Diese Rechts-Darsteller sind nicht selten auch schon Fälle fehlender Geschäftsfähigkeit. Oder eben Fälle einer anderen Feldpostnummer.

Lassen Sie sich daher nicht länger durch solche pseudojuristische Wahrheits-Darsteller in die Irre führen! Lassen Sie sich vor allem nicht von diesen pseudojuristischen Geschäftemachern und Profilneurotikern auch noch Ihre sauer verdienten Euros aus der Tasche ziehen. Investieren Sie diese stattdessen lieber in Gold, Silber und Langzeitlebensmittel! Da haben Sie dann sicherlich mehr davon.

In diesem Sinne: Sapere aude!

Quellenhinweise:
http://www.deutsche-finanzagentur.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrepublik_Deutschland_%E2%80%93_Finanzagentur_GmbH

Literaturhinweise:
Bürgerliches Gesetzbuch BGB; dtv Verlag; 2014; ISBN: 978-3-423-05001-2; 5,50 Eur[D]
Schachtschneider, Karl Albrecht: Die Souveränität Deutschlands - Souverän ist, wer frei ist; Kopp Verlag; 2012; ISBN: 978-3-86445-043-3; 19,95 Eur[D].

Bezugsquellen:
Gold und Silber: http://www.goldseiten.de/muenzen/anbieter.php
Langzeitlebensmittel: http://shop.recentr.com/deutsch/lebensmittelvorrat

© 2014 Markus Bechtel. Alle Rechte vorbehalten.
Degussa Bank (BLZ 500 107 00), Kto. 205 68 56
***

No feedback yet

Kommentare sind für diesen Beitrag deaktiviert.