Der Putsch von Brüssel, 3. Teil
von Peter Boehringer 18.12.10 16:50:39
Wie zu erwarten war, wurde gestern in Brüssel nicht (nur) der permanente, zeitlich und betragsmäßig völlig grenzenlose sozialistische EU-Rettungsmechanismus zu Lasten Deutschlands beschlossen, sondern es wurde v.a. der Putsch von Brüssel fortgesetzt, der bereits am 7./8. Mai 2010 und am 29./30. Oktober 2010 begonnen wurde.
Wir leben in keinem Rechtsstaat mehr. Sondern in einem seltsamen Konstrukt namens EU-Staat, das es eigentlich nach BVerfG-Urteil gar nicht als Staat geben darf - das sich aber genau so geriert und künftig sogar eine "EU-Wirtschaftsregierung" mit HAUSHALTSRECHT haben soll...!
Alle relevanten Beschlüsse von gestern sind hochgradig verfassungswidrig: Die Haushaltskompetenz und alle relevanten Wirtschaftsfragen gehören natürlich zum Kern der nationalen Souveränität und Staatlichkeit. In seinem Lissabon-Urteil vom 30.6.2009 hat das BVerfG explizit diesen Kernbereich als unantastbar und konstitutiv für einen STAAT bezeichnet, was ja selbst für Laien intuitiv klar, logisch und zwingend ist. Diese Kompetenzen dürften also sogar gemäß höchst EUropa-freundlicher und Regierungs-devoter Karlsruher Rechtssprechung niemals nach Brüssel abgegeben werden. Jedenfalls nicht ohne vorhergehende Volksabstimmung über eine entsprechende neue EU-Verfassung [sagte 2009 das BVerfG unter Bezug auf Art 146 GG - wir sind sehr gespannt auf Termin und Ergebnis dieser Volksabstimmung in Deutschland].
May it Rest in Peace: das Deutsche Grundgesetz
von Peter Boehringer 09.09.09 12:58:26
Die deutschen Systemmedien haben die wichtigste politische Meldung des Jahrzehnts gestern und heute entweder gar nicht oder nur drittrangig abhandelt. Der SZ war sie einen 12-zeiligen Agenturbericht wert; dem "heute journal" des ZDF eine 30 Sekunden-Meldung nach 15 Minuten Belanglosigkeiten! Daher aus Chronistenpflicht diese -leider absehbare- Meldung:
8. September 2009 Der Deutsche Bundestag hat sich und das BVerfG heute weitgehend entmachtet und das Grundgesetz in einem kalten Putsch von oben in allen relevanten Bereichen zum nachrangigen Recht degradiert und damit de facto außer Kraft gesetzt.
=> Es ist also vollbracht: das EUliten-verträgliche Ableben des Grundgesetzes mit 60 Jahren.
Die Gewaltenteilung wird in Frage gestellt
von Peter Boehringer 10.08.09 18:59:56
30 deutsche Juristen warten das noch im Sommerloch vom Bundestag zu formulierende und durchzupeitschende neue Begleitgesetz zur EU-Verfassung gar nicht erst ab. Sie ignorieren das Lissabon-Urteil des BVerfGs schlichtweg und kehren es zu Gunsten der EU um. Natürlich mal wieder "ökonomisch" begründet ("drohende Finanzsanktionen"...).
Soviel also zum vom BVerfG in seinem Urteil vom 30. Juni 2009 so medienwirksam postulierten Vorrang des BVerfGs vor dem EuGH und soviel zur wohlklingenden (aber offenbar wertlosen) Forderung nach "oberster Integrationsverantwortung des BVerfGs"!
Man beachte auch das Wording im ersten Satz:
"Künftig soll der Gesetzgeber das BVerfG darauf verpflichten"... Wie war das im Staatsrecht noch mit der Gewaltenteilung? "Die Legislative wird von der Judikative kontrolliert". So in etwa steht das doch in den altehrwürdigen Lehrbüchern seit der Aufklärung. Und nun fordern ausgerechnet deutsche Bütteljuristen via Spiegel das glatte Gegenteil und damit die Abschaffung der seit Montesquieu bewährten Basis des Rechtsstaats!?!