Nicht im Namen des Volkes (III)
von Peter Boehringer 05.07.12 13:12:04
Diese Blogüberschrift mit „?“ am Ende ist noch ein Provisorium. Derzeit hoffe ich noch, dass nach dem 10.7. (mündliche ESM-Verhandlung in Karlsruhe) bzw. nach den im Sommer zu erwartenden enorm wichtigen Entscheidungen des BVerfG zu den eingereichten Eilanträgen auf Einstweilige Anordnung der Blog mit dieser Überschrift wieder gelöscht werden kann. Alternativ wird das „?“ gelöscht und die Reste des deutschen Rechtsstaats werden beerdigt.
[Nachtrag 12. September 2012 nach dem erneuten „Ja, Aber“ durch KA: das „?“ ist hiermit gelöscht.]
Einstweilen bitte ich aber die Leser sozusagen zur „Einstimmung“ auf die so bedeutenden Klärungen in Karlsruhe, die beiden gleichnamigen Vorgänger-Artikel nochmals zu lesen - jeweils mit Chef-Protagonisten Andreas Voßkuhle, dem Vorsitzenden des BVerfG:
„Nicht im Namen des Volkes“ [zum Lissabon-Urteil vom 30.6.2009]
„Nicht im Namen des Volkes (II) [zum EFSF-Urteil vom 7.9.2011]
Im heutigen Artikel spielt aber noch ein weiterer Verfassungsrichter eine Rolle: Prof. Peter Huber, der u.a. die wichtige Rolle des „Berichterstatters“ in den anstehenden ESM-/ Fiskalpakt-Entscheidungen des BVerfG innehat.