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Der zündende Funken

von Thomas Straub E-Mail 15.07.12 10:43:28

Wer das Recht hat zur Zinszahlung verpflichtendes Schuldgeld zu erzeugen, wird alles versuchen zu unternehmen, um sich seine Herrschaft über die ihm dienende Schuldnerschaft zu erhalten. Da die Ausweitung der Verschuldung des privaten Bereichs seine natürlichen Grenzen erreicht beziehungsweise überschritten hat - das Verschuldungsobjekt Mensch sozusagen „ausgebrannt“ ist - bleibt als

Betätigungsfeld für die Anwendung der Verschuldungs- und Abhängigkeitsstrategie der öffentliche Bereich, wo sich insbesondere „finanznotleidende“ Staaten als Objekte der Begierde anbieten, deren natürliche Verschuldungsgrenzen in der Regel schwer zu definieren sind.

Mit allen Mitteln des Zwangs, der Drohung und List (arg: „ohne Rettungspakete drohe der sofortige Untergang der Zivilisation“) hat die Finanzindustrie in den letzten Jahren erreicht, dass Staaten Haftungen für bankrotte, volkswirtschaftlich schädliche Großbanken übernommen und Zahlungen geleistet haben, welche sie an den Rand des Staatsbankrotts getrieben haben. Da die weitere Erhöhung der Staatsverschuldung durch direkte Eingriffe der Zentralbanken ( QE 1, QE 2, Operation Twist der FED; Kauf von Staatsanleihen der „PIIGS“ durch die EZB ) politisch immer schwieriger durchsetzbar ist, werden die „Hüter des Imperiums der Papiergeldkönige“ zur Verhinderung des drohenden Zusammenbruchs des Kartenhauses bankrotter Staaten und Banken wohl unkonventionelle Maßnahmen ergreifen.

Unter dem Vorwand (!) der Notwendigkeit der Bekämpfung weltwirtschaftlicher Probleme - in vielen Ländern, wie etwa in Griechenland, Spanien und den USA (!) beträgt die Arbeitslosenquote tatsächlich bereits über 20%, die Jugendarbeitslosigkeit sogar über 50% (!) - könnte etwa in einer gemeinsamen Aktion der Zentralbanken FED, EZB und - um dem Ganzen eine höheren Grad an „Seriosität“ zu verleihen - des IWF, ein Billionen-Rettungspaket für konkursreife Staaten und Banken beschlossen werden. Die dafür notwendigen Mittel werden aus dem „Nichts“ geschaffen. Dazu ist zu bemerken, dass sich durch exzessive Verschuldung verursachte wirtschaftliche Probleme nicht „mit der Druckerpresse“ lösen lassen.

Die Zentralbanken haben während der letzten Jahre der Bankenindustrie - insbesondere den angeblich systemrelevanten Großbanken - aus dem Nichts erzeugte Gelder in Billionenhöhe zur „Bilanzverbesserung“ zur Verfügung gestellt, welche diese bei den Zentralbanken gegen Erhalt von Zinsen „geparkt“ haben. Nach Rückführung dieser Gelder werden die Großbanken in der Lage sein Staatsschulden bankrotter Staaten in großem Stil zu erwerben. Glaubwürdige Quellen gehen auf Grund der Hebelwirkung des Teilreservesystems der Banken allein für den Bereich der FED von einem Volumen von bis zu 25 Billionen (!) Dollar aus, welches für Staatsanleihenkäufe zur Verfügung stehen könnte.

Diese mit hoher Wahrscheinlichkeit in der einen oder anderen Form eintretenden Ereignisse werden zur Folge haben, dass die nächste Anstiegsphase der Edelmetallpreise in jeder Hinsicht rekordverdächtig verlaufen wird.

Machtverliebte und daher verschuldungswillige Staatsvertreter unhaltbar verschuldeter Staaten werden die Ihnen zukommende „Hilfe“ machtverliebter und daher kreditbereiter konkursreifer Banken gerne dankend annehmen.

© Thomas Straub - TAURUS-Edelmetall-Gruppe

Wir betreiben die Webseiten www.deutsche-edelmetallkasse.de und www.nmh24.de

5 Kommentare

Kommentar from: Gloeckl Rainer [Besucher] E-Mail
***--
Banken (Goldmann Sachs usw.) haben die Politiker und Staaten zu willenlosen Zombies zugerichtet und saugen genüsslich astronomische Summeen aus dem System ab und niemand bemerkt (stoppt) den Schwindel.

Nun sollen als Rettung gar alle Länder Europas zu einem System umfunktioniert werden, als ob dann Fehler im System korrigiert und verschwinden würden.

Genau umgekehrt hat erst ein sehr grosses Land wie USA die Basis geschaffen, dass "countrywide" irrwitzige Kredite ohne brauchbare Sicherheit gewährt wurden.

Gleiche Fehler in grossen synchronisierten Systemen wirken immer verheerender, als viele kleinere selbstorganisierten Systeme.

Seit wann gibt es "Rettungsgelder" für selbstverschuldetes Handeln ohne Sicherheitsleistungen die den Namen auch gerecht werden, wie z.B. die davon betroffenen Immobilien und Boni auf Rettunsmassnahmen.

Zahlungsmittel erhalten erst durch den täglichen Gebrauch ihre Funktion, daher wirken die Rettungsmassnahmen ja nicht.

Das Spektakel hat nichts mit Gold an sich zu tun, sondern mit der Illusion, Gold könnte das Dilemma retten.
15.07.12 @ 12:21
Kommentar from: Ropeka [Besucher]
****-
Wichtig und gut ist hier der Hinweis auf den originären Ursprung der Krise. Dies wird in allen Mainstream-Medien nie auch nur ansatzweise erwähnt.
Auch der Kommentar von Rainer Gloeckl finde ich interessant. Allerdings erschließt mir hier nicht, ob Gold grundsätzlich solche Zustände vom Fundament her nicht abwenden könnte oder die aktuelle Situation damit nicht gerettet werden kann!
16.07.12 @ 08:53
Kommentar from: Piet Punk [Besucher]
****-
Gold kann das Dilemma nicht retten. Eine Zinsgeldökonomie mit nur positiven Zinsen ist nicht zu retten, der Kollaps ist systemimmanent ("Liquiditätsfalle"). Jeder Rettungsversuch verlängert nur die vergeblichen Versuche, durch exzessive Ausbeutung von Umwelt und Human Resources den Crash aufzuhalten. Leider steigert er auch die Fallhöhe, denn irgendwann gibt es keinen neuen Schuldner mehr, dann knallt es, egal ob mit oder ohne vorheriger Hyperinflation.

Gold kann das nicht stoppen. Es ist lediglich eine Möglichkeit, systemunabhängiges und damit enteignungsresistentes Vermögen über den Crash zu bringen. Wichtig sind weiterhin der Ausbau der eigenen Fähigkeiten (Können, Wissen, psychische und emotionale Stabilität) und Langzeitvorräte/Werkzeuge aller Art, denn direkt im Währungscrash nutzt Gold nichts, da wollen die Leute andere Dinge haben.
16.07.12 @ 16:34
Kommentar from: Bronki [Besucher]
Dann behalte du dein Werkzeug und Wissen,und du kannst wählen ob du buntes Papier nehmen möchtest oder doch lieber Silber und Gold für deine Arbeiten !
22.07.12 @ 00:33
Kommentar from: Matthias [Besucher]
*****
Hallo Herr Straub,

seid über 20 Jahren denke ich als Kaufmann über das Geldsystem nach. Ich weis, daß es nur wenige Möglichkeiten des Schutzes gibt.

Eine Möglichkeit des Schutzes möchte ich Ihnen -
auch wenn Sie ihn aus Selbstschutz nicht veröffentlichen können - mitteilen. Seit 2008 bin ich nach und nach auf eine Möglichkeit des Schutzes - resultierend aus unserer Geschichte - gekommen. Man sollte allerdings nicht zu sehr
konditioniert sein.....

Hier die Lösung:

Die Haager Landkriegsordnung von 1907 (der Deutsche Kaiser hat für das zweite Deutsche Reich im Jahr 1919 das völkerrechtliche Dokument unterschrieben) besagt:

Artikel 46:
"Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden.
Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden."

Artikel 47:
"Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt."



1. Nach dem Völkerrecht tritt bei einer Kriegserklärung die Haager Landkriegsordnung (HLKO) in Kraft. (Kriegserklärung / Waffenstillstand / Friedensvertrag) Da das Deutsche Reich Kriegserklärungen und
die Kriegsgegner wie Großbritannien, Frankreich, USA usw. ebenfalls Kriegserklärungen proklamiert
haben, ist die HLKO in Kraft. Dort wird geregelt, wie im Fall der Besetzung eines Landes vorgegangen werden muss. Die HLKO endet mit einem Friedensvertrag. Der Friedensvertrag ist bis heute nicht vollzogen.

Da das zweite Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen ist (Siehe u.a. SHAEF-Gesetz Nr. 52 Artikel VII Begriffsbestimmungen (e) "Deutschland" bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.) und mit den Alliierten noch keinen Friedensvertrag abgeschlossen hat,gilt noch immer die HLKO für das Deutsche Reich und die Bürger des Deutschen Reiches.

Die USA, Großbritannien, Russland, Frankreich und China haben mit allen Alliierten am 12. 09. 1944,
in Anlehnung an die HLKO die SHAEF-Gesetzgebung proklamiert. Sie wurde vom Hauptalliierten USA
herausgegeben und gilt bis zum heutigen Tag für alle Alliierte und zum Schutz der Bevölkerung im besetzten Deutschen Reich.

Das sich die Alliierten bis zum heutigen Tag penibel an die SHAEF-Gesetze halten, konnte man bei der Besetzung Libyens feststellen. (Libyen war vom Deutschen Reich besetzt und unterliegt dem SHAEF - Gesetz)
Russland und China haben sich in der UNO deshalb nur der Stimme enthalten.
Im Fall Syrien, dass vom Deutschen Reich nicht besetzt war und gegen die Alliierten keinen Krieg geführt hat,(unterliegt nicht dem SHAEF-Gesetz) haben Russland und China ihr Veto eingelegt können.
(Siehe SHAEF-Gesetz Nr. 52 - Artikel 1 - (b) - )


2. "Im SHAEF-Gesetz Nr. 52 Sperre und Kontrolle von Vermögen, Artikel I, Arten von Vermögen:


1. Vermögen innerhalb des besetzten Gebietes, das unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise im Eigentum oder unter Kontrolle der der folgenden Personen steht, wird hiermit hinsichtlich Besitz oder Eigentumsrecht der Beschlagnahme, Weisung, Verwaltung, Aufsicht oder sonstigen Kontrolle durch die Militärregierung unterworfen:

(a) Das Deutsch Reich oder seine Länder, Gaue oder Provinzen oder eine gleichartige staatliche oder kommunale Verwaltung, deren Dienststellen und Organe, einschließlich aller
gemeinwirtschaftlichen Nutzungsbetriebe, Unternehmen, öffentliche Körperschaften und Monopolbetriebe, die durch irgendeine
der vorgenannten Organisationen kontrolliert werden ;

(b) Regierungen, Staatsangehörige oder Einwohner von Staaten, m i t A u s n a h m e d e s
D e u t s c h e n R e i c h e s , die sich mit einem Mitglied der Vereinten Nationen zu irgend einem Zeitpunkt seit dem 1. September 1939 im Kriegszustand befanden, und Regierungen, Staatsangehörige und Einwohner von Ländern, die seit diesem Tage von den vorgenannten Staaten oder von Deutschland b e s e t z w a r e n;"

Diese Regelung gilt bis heute für die "BR(D)" mit ihren Bundesbürgern (kommt von bürgen), die Länder und Kommunalverwaltungen. Somit auch für die Finanzbehörde oder die Ausnahmegerichte der "BR(D)".


Die Sperre und Kontrolle von Vermögen gilt nicht für Bürger des zweiten Deutschen Reiches !!


1. Bürger des Deutschen Reiches ist, wer vor 1945 im Deutschen Reich geboren ist oder dessen Eltern, Großeltern in den Grenzen des Deutschen Reiches geboren sind. (Siehe auch Staatsangehörigkeitsausweis)
Das Bayerische Staatsministerium des Inneren der "BR(D)" sagt im Nachweis: "Der Personalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörig- keit."
Damit ist bewiesen, dass ein Unterschied zwischen einem Bundesbürger und einem Einwohner des Deutschen Reiches besteht !!

2. Da die Alliierten die Bürger des Deutschen Reiches zu Bundesbürgern (juristische Person) gemacht haben, (Kriegslist ist in der HLKO ausdrücklich erlaubt) muss man sich wieder davon trennen. Das haben wir durch unsere
Personenstandserklärung (unter anderem auch an das Finanz"amt" - richtig Finanzbehörde , das "Amts"gericht und das Finanzgericht) nach § 1 BGB von 1896 als natürliche Person proklamiert und unsere "Personal"-Ausweise an die Stadt zurück geschickt.

3. Wir haben uns bei den Behörden der Nichtregierungsorganisation NGO "BR(D)" durch unsere Proklamation als juristische Person abgemeldet. Wir haben deshalb z.B. auch keine Steuernummern der "BR(D)" mehr und lehnen Schenkungen z.B. an das "Finanzamt" ab !!! (Siehe auch Verordnung über Kommunikationswege der deutschen Gerichtsbarkeit der Sowjetischen Militärregierung in Berlin - für gelöschte juristische Personen) Die oberste Finanzbehörde der "BR(D)" ist die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH. Die Finanzbehörde haftet nach dem Schenkungsrecht. (Siehe Programm Elster § 6)
Alle Behörden haben eine Umsatzsteuernummer und weisen sich als Firmen aus. Es ist alles sehr offensichtlich.

Schöne Grüße
Matthias
29.07.12 @ 21:47

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