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Auch das Recht ist nun in Mischverantwortung
von Wolfgang Prabel
08.02.14 08:29:46
Das Bundesverfassungsgericht hält den Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB für rechtswidrig, urteilt aber nicht aus, sondern spielt den Ball (besser die heiße Kartoffel) zum Europäischen Gerichtshof.
Das was wir an organisierter Verantwortungslosigkeit bereits in der Politik kennengelernt haben, erfaßt jetzt endgültig die Rechtsprechung. Bei politischen Themen weiß seit langem kein Wähler mehr, wer eigentlich verantwortlich ist, wer etwas bestellt hat und wer bezahlt. Weil alles in Mischverantwortung zwischen Brüssel, Berlin, der jeweiligen Landeshauptstadt und der kleinsten Kommune erledigt wird. Es gibt keinen Politikbereich mehr, wo der Wähler erkennen kann, wer eigentlich verantwortlich ist. Jede politische Ebene drängelt an den Wickeltisch und will den Bürger pampern.
Zum Beispiel Schulen: Die Länder machen die Bildungspolitik und bezahlen die Lehrer, die Landkreise kümmern sich darum, daß die Schuldächer nicht zusammenbrechen, organisieren den Schülerverkehr und bezahlen die Hausmeister. Der Bund will auch Vorgaben machen und setzt seine Ziele über Förderprogramme durch. Zum Beispiel für die Ganztagsschule. Und die EU greift ins Arbeitsrecht der Bediensteten ein und will Vorgaben über die Sexkunde machen.
Oder Kläranlagen: Die EU beschließt eine Wasserrahmenrichtlinie, läßt diese unter Androhung von Sanktionen in Bundesrecht und Landesrecht umsetzen und die Kommunen müssen die Kosten für die Realisierung tragen.
Oder Kindergärten: Das Land beschließt den Betreuungsschlüssel, die Kommune muß bezahlen. Der Bund legt ein Förderprogramm für Krippenplätze auf, das sich nur Kommunen leisten können, die wenig Kinderbetreuung zu bezahlen haben (Die Fruchtbarkeit in den einzelnen Gemeinden ist sehr, sehr unterschiedlich).
Oder Feuerwehren: Die EU verfügt, welche Einsatzzeiten die Feuerwehrleute leisten dürfen (obwohl es brennt) und welche Abgasnormen Feuerwehrfahrzeuge haben müssen. Die Kommunen können sich den Firlefanz nicht leisten.
Ganz oben wird bestellt, und ganz unten wird bezahlt.
Für die Politiker ist das schön, wenn keiner die Verantwortung hat und man sich immer hinter anderen verstecken kann. Oder wenn man Luftschlösser ausdenken kann, die eine untere Ebene finanzieren muß. Für den Wähler ist das eine Zumutung.
In einer wirklichen Demokratie bezahlt die politische Ebene, die bestellt. In einer funktionierenden Demokratie sind Verantwortungen klar erkennbar und einer politischen Ebene zugeordnet. Was uns als Demokratie vorgegaukelt wird ist ein Verwirrspiel. Das Recht wird nun auch endgültig zum ping-pong-Spiel zwischen immer mehr Gerichten. Das Rechtsempfinden und Rechtsbewußtsein der Bürger wird damit nicht gestärkt. Es gibt nichts, was nicht auch eine Kehrseite hat: Mit der schwindenden Rechtssicherheit und der allgemeinen Zerrüttung des Geldes und der Finanzen wird auch der Kinderglaube an den Staat als allgegenwärtige und omnipotente Supernanny angekratzt.
Der Autor ist Betreiber von Prabels Blog. Die letzten Einträge behandeln die Klimaforschung, untaugliche Schulkonzepte, die Einlagensicherung, Radioaktivität und das überzogene Urheberrecht.
4 Kommentare
Nur mal ein kleines, vielleicht für viele ganz unwichtiges Beispiel:
Seit vier Jahren habe ich ca. 30 Klagen und Eilanträge wegen der Einzäunung meiner Obstbäume gestellt, die mir die Obere Naturschutzbehörde am 22.12.2000 im Rahmen meines (hesssischen) Normenkontrollantrags 4 N 3364/00 gegen die Grüngürtelverordnung auf S. 8 unzweifelhaft zugesagt hat:
http://gruenguertel.kremser.info/wp-content/uploads/RP-Darmstadt_Eising.pdf
„In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Errichtung ortsüblicher Einfriedungen im Rahmen der ordnungsgemäßen Landwirtschaft gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung ebenfalls von der Genehmigungspflicht ausgenommen ist.“
Bisher hat keines der deutschen Gerichte bis einschließlich dem Bundesverfassungsgericht dazu Stellung genommen, statt dessen mich in jeder Hinsicht kriminalisiert.
Der Regierungspräsident als Vorgesetzter der Oberen Naturschutzbehörde hat sich auch schlicht verweigert:
http://gruenguertel.kremser.info/wp-content/uploads/Antwort_Baron.pdf
An diesem kleinen Problem kann man aber gut sehen, welche massenhafte Verweigerung die vereinigten Judikative und Exekutive auf uns demnächst zukommt.
"Das Recht wird nun auch endgültig zum ping-pong-Spiel zwischen immer mehr Gerichten," wobei man leider davon ausgehen muß, daß die Rechtszüge innerhalb der Gerichtshierarchie von einer gemeinsam agierenden Gruppe telefonisch abgestimmt wird.
Wenn man mal von einer übergeordneten Rechtsinstanz tatsächlich ein vernünftiges Urteil bekommen sollte, dürfte dies darauf beruhen, dass der Schein der Unterschiedlichkeit seitens der Gerichte gewahrt werden soll.
Die Verfassungs- und Verwaltungsrichter betreiben einen politischen Job, was ja sich auch daran zeigt, daß Politiker beim Verfassungsgericht anheuern, so wie unlängst der Verfassungsrichter Peter Aloysius Müller, der auch schon mal Ministerpräsident war.
http://de.wikipedia.org/wiki/Peter_M%C3%BCller_%28Ministerpr%C3%A4sident%29
Da es sich bei den Verwaltungs- und Verfassungsrichtern um eine eminent politische Aufgabe handelt,- so haben sie unter anderem durch ihre rabulistische Rechtsprechung ein Gewohnheitsrecht zum Einzäunungsverbot geschaffen -, muß man fragen, ob das Beamtenstatut nicht im Widerspruch zur Demokratie steht.
Denn die Demokratie soll theoretisch einen politischen Wechsel ermöglichen, was jedoch bei der Unkündbarkeit der höheren Beamten der Judikative und Exekutive, deren Tätigkeit letztlich auch nur Verwaltung und Politik ist, nicht erfolgen kann.
Da es bei unseren Gerichtsurteilen höchstwahrscheinlich überwiegend um heimliche Gruppenentscheidungen handelt, kann man an einen Einzelrichter nicht persönlich appellieren, d. h. ein argumentum ad hominem vortragen.
Von einem derartigen berichtet Jesus in Lukas 18, 1- 5:
"Es war ein Richter in einer Stadt, der fürchtete sich nicht vor Gott und scheute sich vor keinem Menschen. 3 Es war aber eine Witwe in dieser Stadt, die kam zu ihm und sprach: Rette mich von meinem Widersacher! 4 Und er wollte lange nicht. Darnach aber dachte er bei sich selbst: Ob ich mich schon vor Gott nicht fürchte noch vor keinem Menschen scheue, 5 dieweil aber mir diese Witwe so viel Mühe macht, will ich sie retten, auf daß sie nicht zuletzt komme und betäube mich."
http://bibel-online.net/buch/luther_1912/lukas/18/#1